Sozialversicherungsrechtliche Beratung
Mit einem Mandat des Steuerberaters zur umfassenden steuerlichen Betreuung steht die Beratung in Fragen der Sozialversicherungspflicht von Arbeitnehmertätigkeiten, aber auch die sozialversicherungsrechtliche Gestaltung von Geschäftsführertätigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang. Der umfassende Beratungsauftrag lässt sich sinnvoll und ordnungsgemäß nur erfüllen, wenn der Berater auch den sozialversicherungsrechtlichen Status von Mitarbeitern des Mandanten und des Mandanten selbst klären darf.
Dazu gehören u. a. folgende Tätigkeiten, die einen kleinen Ausschnitt unseres Leistungsspektrums im sozialversicherungsrechtlichen Bereich darstellen:
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Erstellung von Arbeitsbescheinigungen |
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Hartz IV: Auswirkungen auf den persönlichen Lebensbereich, Hilfestellung bei den Anträgen |
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Anträge auf Gewährung von Erziehungsgeld |
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Anträge auf Kontenklärung bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte / Arbeiter |
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Anträge auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung |
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Ermittlung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbständige |
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Steuerliche Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes auf die private Altersvorsorge |
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Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status |
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Anträge auf Versicherungsrente sowie Altersrente vor Vollendung des 63./65. Lebensjahres |
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Anträge auf Witwen- und Waisenrente |
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Anträge zur Feststellung der Erwerbsminderung bzw. Berufs-/Erwerbsunfähigkeit |
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Meldungen zur Krankenversicherung der Rentner |
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Anträge auf Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung |
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Diese Aufzählung ist nur ein kleiner Auszug aus unserem Beratungsangebot. Sprechen Sie uns bei Fragen einfach an. Wie Sie uns erreichen, finden Sie unter Kontakt.
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