Gestaltungsberatung

Die Gestaltungsberatung ist hier als eigener Punkt aufgeführt, wobei sie inhärent zu den anderen Tätigkeitsschwerpunkten jeweils im einzelnen dazu gehört. Keine Einkommensteuererklärung ist ohne Gestaltungsmöglichkeiten für die Zukunft denkbar. Kein Jahresabschluss einer KG oder GmbH ist denkbar, ohne bereits die Basis für die Folgejahre zu legen. Auch die Existenzgründungsberatung ist insbesondere Gestaltungsberatung, z. B. im Bereich Wahl der steueroptimalen Gesellschaftsform, Organisationsstruktur und -aufbau, Abbildung der Unternehmensprozesse, u. ä. Zusammenfassend seien beispielhaft nochmals folgende Beratungspunkte aufgeführt:

Hinweise auf steuerlich mögliche und betriebswirtschaftlich sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten
Risikoanalyse
Wahl der steueroptimalen Rechtsform bei Existenz- bzw. Niederlassungsgründung
Gestaltung einzelner Geschäftsvorfälle
Erstellung zugeschnittener Modelle der Betriebsaufspaltung bzw. Betriebsverpachtung
Reaktion auf veränderte Gegebenheiten durch entsprechende Umwandlung der Rechtsform des Unternehmens, Steuerplanung für die nächsten drei bis fünf Jahre, frühzeitige Nachfolgeplanung für das Unternehmen, damit die Leistungsfähigkeit erhalten bleibt und evtl. Erbschaftsteuer nicht die betriebliche Substanz vernichtet

Die Unternehmensnachfolgeberatung stellt einen besonders wichtigen Bereich der Gestaltungsberatung dar. Die mit Wirkung vom 1.1.1996 in Kraft getretenen neuen erbschaft- und schenkungssteuerlichen Vorschriften verlangen profunde Kenntnisse des Beraters und eröffnen außerordentlich weitgesteckte Gestaltungspotentiale. Wegen der aus der Steuerberatung gewonnenen Kenntnisse der familiären, betrieblichen oder gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse des Mandanten ist hier ein weites und besonders wichtiges Tätigkeitsfeld zugewiesen.

Diese Aufzählung ist nur ein kleiner Auszug aus unserem Beratungsangebot. Sprechen Sie uns bei Fragen einfach an. Wie Sie uns erreichen, finden Sie unter Kontakt.

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