Finanzwirtschaftliche Beratung
Die Aufgaben der "Nicole Schwinn Steuerberatung" im Bereich der finanzwirtschaftlichen Beratung ist an der Tätigkeit der Unternehmen ausgerichtet. Insbesondere die Änderungen im Kreditwesengesetz und die Vereinbarung der Banken, den Basler Eigenkapitalakkord bis 2004 einzuführen, haben bundesweit einen anerkannten Kapitalstandard für Banken bedingt. Damit hat sich die Kreditvergabepraxis der Banken - insbesondere für die klein- und mittelständischen Betriebe - geändert. Diese neuen Bankenrichtlinien sind ein Geschäftsfeld der Nicole Schwinn Steuerberatung dar.
Die finanzwirtschaftlichen Beratung beinhaltet darüber hinaus die Errechnung der Kapitaldienstgrenze, eine Planung der Finanzströme für die nächsten 12 oder 24 Monate, eine Ergebnisplanung mit Soll-Ist-Vergleich, die Analyse von kurzfristigen Erfolgsrechnungen und die Entwicklung und Pflege betriebswirtschaftlicher Kennzahlen.
Beispielhaft seien nachfolgend einige ergänzende Punkte der finanzwirtschaftlichen Beratung aufgelistet:
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Diese Aufzählung ist nur ein kleiner Auszug aus unserem Beratungsangebot. Sprechen Sie uns bei Fragen einfach an. Wie Sie uns erreichen, finden Sie unter Kontakt. |