Persönliche Steuerberatung
Ziel der persönlichen Steuerberatung ist die steueroptimale Gestaltung privater Sachverhalte, insbesondere auf langfristige Sicht, um frühzeitig Entscheidungen über Vererbung, Schenkungen, Unternehmensnachfolge, aber auch Anschaffung von Immobilien, auch selbstgenutzte, Fondsanteilen, gewerblichen Beteiligungen, etc. vorbereiten zu können.
Dazu gehören u. a. folgende Aufgaben:
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Erstellung der individuellen Steuererklärungen (Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer), Hinweise auf zukünftige Gestaltungsmöglichkeiten |
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Erstellung der notwendigen Anlagen für die Erklärungen wie Vermögensaufstellung, Einkünfteermittlung, Werbungskostenzusammenstellung, Sonderausgaben-zusammenstellung |
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Nutzung der gesetzlichen Wohnungseigentumsförderung (Eigenheimzulage, Baukindergeld), Unterstützung in der Planungsphase |
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Führen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren bis zur Klage vor dem Finanzgericht |
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Laufende Beratung bei Lohn- und Einkommensteuerfragen wie z. B. |
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Berechnung der Lohn- und Einkommensteuerbelastung |
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Beratung bei Zinsabschlagsteuer |
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steuerliche Behandlung von Vorruhestandsregelungen |
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steuerliche Behandlung von betrieblichen Abfindungen an Arbeitnehmer |
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Beantragung der Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte |
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Ermittlung der Nettobelastung bei Finanzierung von Immobilien |
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Berechnung des Steuervorteils bei Erwerb von |
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selbstgenutzten Immobilien |
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Immobilien als Kapitalanlage |
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Immobilienfondanteilen |
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen |
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Sachverhalte des Familienleistungsausgleichs |
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Kindergeld |
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Freistellungsantrag bei Einnahmen aus Kapitalvermögen |
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Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Leibrenten, Renten aus gesetzlichen Rentenversicherungen), insbesondere vor dem Hintergrund des seit 1.1.2005 geltenden Alterseinkünftegesetzes |
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Fragen zur Altersvorsorge nach Riester (sog. Riester-Rente) inkl. Beantragung von Altersvorsorgezulage (Riester-Bonus) |
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Einkünfte aus Unterhaltsleistungen |
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Behandlung ausländischer Einkünfte |
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Investitionszulage nach §§ 3 bis 4 InvZulG 1999 |
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Diese Aufzählung ist nur ein kleiner Auszug aus unserem Beratungsangebot. Sprechen Sie uns bei Fragen einfach an. Wie Sie uns erreichen, finden Sie unter Kontakt. |