Persönliche Steuerberatung

Ziel der persönlichen Steuerberatung ist die steueroptimale Gestaltung privater Sachverhalte, insbesondere auf langfristige Sicht, um frühzeitig Entscheidungen über Vererbung, Schenkungen, Unternehmensnachfolge, aber auch Anschaffung von Immobilien, auch selbstgenutzte, Fondsanteilen, gewerblichen Beteiligungen, etc. vorbereiten zu können.
Dazu gehören u. a. folgende Aufgaben:

Erstellung der individuellen Steuererklärungen (Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer), Hinweise auf zukünftige Gestaltungsmöglichkeiten
Erstellung der notwendigen Anlagen für die Erklärungen wie Vermögensaufstellung, Einkünfteermittlung, Werbungskostenzusammenstellung, Sonderausgaben-zusammenstellung
Nutzung der gesetzlichen Wohnungseigentumsförderung (Eigenheimzulage, Baukindergeld), Unterstützung in der Planungsphase
Führen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren bis zur Klage vor dem Finanzgericht
Laufende Beratung bei Lohn- und Einkommensteuerfragen wie z. B.
 
o Berechnung der Lohn- und Einkommensteuerbelastung
o Beratung bei Zinsabschlagsteuer
o steuerliche Behandlung von Vorruhestandsregelungen
o steuerliche Behandlung von betrieblichen Abfindungen an Arbeitnehmer
o Beantragung der Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte
Ermittlung der Nettobelastung bei Finanzierung von Immobilien
Berechnung des Steuervorteils bei Erwerb von
 
o selbstgenutzten Immobilien
o Immobilien als Kapitalanlage
o Immobilienfondanteilen
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen
Sachverhalte des Familienleistungsausgleichs
Kindergeld
Freistellungsantrag bei Einnahmen aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Leibrenten, Renten aus gesetzlichen Rentenversicherungen), insbesondere vor dem Hintergrund des seit 1.1.2005 geltenden Alterseinkünftegesetzes
Fragen zur Altersvorsorge nach Riester (sog. Riester-Rente) inkl. Beantragung von Altersvorsorgezulage (Riester-Bonus)
Einkünfte aus Unterhaltsleistungen
Behandlung ausländischer Einkünfte
Investitionszulage nach §§ 3 bis 4 InvZulG 1999
Diese Aufzählung ist nur ein kleiner Auszug aus unserem Beratungsangebot. Sprechen Sie uns bei Fragen einfach an. Wie Sie uns erreichen, finden Sie unter Kontakt.

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